Hauptamtliche Seelsorgerinnen und Seelsorger begleiten die Menschen in den Gefängnissen in Einzelgesprächen und Gruppen unter dem Schutz der seelsorgerlichen Schweigepflicht. Alles, was ihnen anvertraut wird, dürfen sie nicht weitergeben. Auch nicht vor Gericht. Sie feiern mit den Gefangenen Gottesdienste in unterschiedlicher Form. Mit kreativen Projekten, Bildungsangeboten und Veranstaltungen fördern sie in der Haft Entwicklungs- und Begegnungsmöglichkeiten. Oft sind sie auch Ansprechpartner*innen und Vertrauenspersonen für die Angehörigen der Inhaftierten in der extrem belasteten Zeit der Trennung. Menschen, die in den Gefängnissen arbeiten, suchen ebenso immer wieder das Gespräch mit den Seelsorgerinnen und Seelsorgern. In Gemeinden, Schulen und Bildungseinrichtungen berichten sie über ihre Arbeit. Die EBGG unterstützt die Arbeit der hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger und stimmt ihre eigenen Aktivitäten mit ihnen ab.

Ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger besuchen im Rahmen ihrer Tätigkeit bei der EBGG inhaftierte Menschen in den Justizvollzugsanstalten. In Einzelgesprächen, Gesprächsgruppen sowie mit kreativen Angeboten sind sie in den Gefängnissen präsent. Oft begleiten sie Gefangene auf ihrem schwierigen Weg in die Gesellschaft zurück.

Der Verein freut sich immer über Menschen, die sich in einem bewährten Team für Menschen mit oft schwierigen Lebensgeschichten einsetzen wollen.

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