Nach einer Entlassung ist es wichtig, sich möglichst schnell beim Jobcenter oder Arbeitsamt zu melden. Ein eventuelles Arbeitslosengeld wird rückwirkend von dem Tag an berechnet, an dem man sich bei dem Amt vorgestellt hat. Hier finden Sie Institutionen und AnsprechpartnerInnen, die Sie nach der Inhaftierung beim Neustart kontaktieren können. Sie beraten nicht nur, sondern bieten auch wertvolle Tipps:

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